Ausstattung & Service

Ausstattung & Service

Speisen und Getränke
Von der ersten Minute an ist für Ihr leibliches Wohl gesorgt. Sie haben die Möglichkeit, täglich aus mehreren Mittagsmenüs Ihr bevorzugtes Gericht auszuwählen und Ihr Frühstück sowie das Abendbrot nach persönlichem Belieben zusammenzustellen. Serviert wird Ihr Essen direkt auf dem Zimmer. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass am ersten Tag aus organisatorischen Gründen nicht aus mehreren Menüs ausgewählt werden kann.

Besucher
Im Sinne einer raschen Genesung und eines möglichst ungestörten Ablaufes auf der Station, möchten wir darum bitten, die Anzahl der Besuche gering zu halten. Angehörige mit weiter Anreise können unsere Besucher-Appartements auf dem Gelände des Krankenhauses buchen und sich über unser Café/Bistro versorgen. (> Link).
Hier (Link) gelangen Sie zu unseren aktuellen Besuchsregelungen.

Visiten
Täglich werden Sie von Ihren behandelnden Ärzten und Mitarbeitenden der Pflege auf Ihrem Zimmer besucht. Bei dieser „Sprechstunde auf der Station" geht es darum, sich ein Bild von Ihrer Genesung zu verschaffen und den weiteren Therapieverlauf zu planen. Hier haben Sie auch die Möglichkeit, Fragen zu stellen oder Wünsche zu äußern.

Umfassende Aufklärung
Unsere Ärztinnen und Ärzte sind dazu verpflichtet, Sie umfassend aufzuklären – sowohl über Bedeutung und Tragweite von Untersuchungen als auch über diagnostische Eingriffe und Operationen sowie über die Wirkung von verordneten Medikamenten.
Nur im dringenden Notfall dürfen medizinisch notwendige Eingriffe ohne Ihr Einverständnis vorgenommen werden.
In der Routine des Krankenhausalltags kommt es vor, dass medizinische Fachausdrücke verwendet werden. Sollten Sie diese nicht verstehen, scheuen Sie sich bitte nicht, direkt nachzufragen. Wir möchten, dass Sie uns verstehen!

  • Gelegenheit für Fragen
    Die Visite ist eine gute Möglichkeit, Fragen zu medizinischen Maßnahmen zu stellen oder auch mögliche Verunsicherungen Ihrerseits aus dem Weg zu räumen. Zumeist steht während des Besuchs auch eine Pflegekraft für weitergehende Informationen zur Verfügung.
  • Schweigepflicht
    Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter unseres Hauses unterliegen der Schweigepflicht. Damit ist Ihre Privatsphäre auch im Krankenhaus gesetzlich geschützt. Sie haben jedoch die Möglichkeit, Ihr Einverständnis dazu zu geben, dass Angehörige oder andere Personen von Ihrem Ärzteteam Auskunft über Ihren Gesundheitszustand erhalten.

    Über jeden Patienten werden Krankenunterlagen geführt, die etwa Aufzeichnungen des Ärzte- und Pflegeteams über den Krankheitsverlauf und entsprechende Behandlungsschritte enthalten. Selbstverständlich werden auch diese Unterlagen sowie alle Angaben zu Ihrer familiären und beruflichen Situation geheim gehalten.
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